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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 200/21   

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https://dejure.org/2022,48410
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 200/21 (https://dejure.org/2022,48410)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.03.2022 - 2 Sa 200/21 (https://dejure.org/2022,48410)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. März 2022 - 2 Sa 200/21 (https://dejure.org/2022,48410)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 242 BGB, § 1 KSchG, § 23 KSchG, § 138 Abs 2 ZPO, § 134 BGB
    Ordentliche Kündigung - Kleinbetrieb - Maßregelungsverbot - Treu und Glauben

  • IWW

    § 102 BetrVG, § 612 a BGB, § 23 KSchG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 7 KSchG, § 4 KSchG, § 242 BGB, § 1 KSchG, § 138 Abs. 2 ZPO, § 134 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 23 ; BetrVG § 102
    Subsidiarität des Grundsatzes von Treu und Glauben im Kündigungsrecht; Keine willkürliche Kündigung bei nachvollziehbarem Kündigungsgrund; Abgestufte Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzverfahren; Maßregelungsverbot als Folge einer zulässigen Rechtsausübung des ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Subsidiarität des Grundsatzes von Treu und Glauben im Kündigungsrecht; Keine willkürliche Kündigung bei nachvollziehbarem Kündigungsgrund; Abgestufte Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzverfahren; Maßregelungsverbot als Folge einer zulässigen Rechtsausübung des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 200/21
    Hierzu hat der Arbeitnehmer unter Beweisantritt einen Sachverhalt vorzutragen, der einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Kündigung durch den Arbeitgeber und einer vorangehenden zulässigen Ausübung von Rechten indiziert (BAG, Urteil vom 18.10.2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 42, juris).(Rn.35).

    Hierzu hat der Arbeitnehmer unter Beweisantritt einen Sachverhalt vorzutragen, der einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Kündigung durch den Arbeitgeber oder einer vorangehenden zulässigen Ausübung von Rechten indiziert (BAG, Urteil vom 18.10.2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 42, juris).

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 200/21
    Dabei geht es vor allem darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (vgl. BAG, Urteil v. 05.12.2019 - 2 AZR 107/19 - Rn 12, juris).(Rn.32).

    Dabei geht es vor allem darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (vgl. BAG, Urteil v. 05.12.2019 - 2 AZR 107/19 - Rn 12, juris).

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 200/21
    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur der äußere Anlass für sie war (BAG, Urteil v. 10.04.2014 - 2 AZR 812/12 - Rn 63, juris; BAG, Urteil v. 19.04.2012 - 2 AZR 233/11 - Rn 47, juris; BAG, Urteil v. 12.05.2011 - 2 AZR 384/10 - Rn 38, juris).
  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 384/10

    Sonderkündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 200/21
    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur der äußere Anlass für sie war (BAG, Urteil v. 10.04.2014 - 2 AZR 812/12 - Rn 63, juris; BAG, Urteil v. 19.04.2012 - 2 AZR 233/11 - Rn 47, juris; BAG, Urteil v. 12.05.2011 - 2 AZR 384/10 - Rn 38, juris).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 233/11

    Personenbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz eines Ersatzmitglieds des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 200/21
    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur der äußere Anlass für sie war (BAG, Urteil v. 10.04.2014 - 2 AZR 812/12 - Rn 63, juris; BAG, Urteil v. 19.04.2012 - 2 AZR 233/11 - Rn 47, juris; BAG, Urteil v. 12.05.2011 - 2 AZR 384/10 - Rn 38, juris).
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